Die Musterbauordnung (MBO) ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die den Ländern als Grundlage für deren jeweilige Landesbauordnungen dient. Die letzte Änderung der MBO wurde am 13.05.2016 vorgenommen.
Auf Basis und unter Berücksichtigung der gültigen MBO sowie hierauf beruhender Rechtsnormen erarbeiten die 16 Bundesländer die im jeweiligen Bundesland gültigen Landesbauverordnungen (LBO) etc.. Baurecht ist und bleibt in Deutschland also nach wie vor Landesrecht.
Die Ziele des baulichen Brandschutzes werden im Wesentlichen im § 14 der Musterbauordnung geregelt:
§ 14
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Enstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Die letzte Änderung der Musterbauordnung am 13.05.2016 hat einige Neuerungen mit sich gebracht, z. B. die Einführung neuer Anwendbarkeitsnachweise für Bauarten (nämlich der sogenannten "allgemeinen oder vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung"). Ebenfalls neu eingeführt mit der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) eine die MBO 2016 umfassend konkretisierende Muster-Verwaltungsvorschrift.
Die aktuelle MBO, die MVV TB sowie weitere Sonderbauvorordnungen und Muster-Richtlinien (z. B. MLAR, MLüAR) finden Sie auf der >>> Informationsseite der Bauministerkonferenz (externe Weiterleitung).